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zuverlässig – freundlich – leistungsstark

Haushaltshilfe

Frau Schmidt war gerade beim Fenster putzen, als ihr die Leiter unter den Füßen wegrutschte. Diagnose des Notarztes: ein gebrochener Arm und eine leichte Gehirnerschütterung. Frau Schmidt muss zur Beobachtung ein paar Tage im Krankenhaus bleiben.
 
Was ist in der Zeit des Krankenhausaufenthaltes mit ihrem 3-jährigen Sohn Max? Zum Glück kann der Papa unbezahlten Urlaub nehmen. Den Netto-Verdienstausfall (max. 89,25 € = Höchstkrankengeld) bekommt er von seiner Vaillant BKK erstattet.
 
Sie benötigen eine Haushaltshilfe? Gerne sind wir für Sie da. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
 
Wenn Sie
 
  • im Krankenhaus sind,
  • an einer ambulanten oder stationären Vorsorgemaßnahme oder Rehabilitation teilnehmen,
  • eine Mutter-/Vater-Kind-Kur besuchen,
  • häusliche Krankenpflege benötigen,
  • wegen einer akuten Erkrankung bettlägerig sind oder
  • eine Hausentbindung bzw. ambulante Entbindung stattgefunden hat
 
und Sie
 
  • deswegen an der Weiterführung Ihres Haushaltes verhindert sind und
  • auch keine andere im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann und
  • ein Kind im Haushalt lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist,
 
ist die Vaillant BKK an Ihrer Seite und stellt Ihnen eine Haushaltshilfe zur Verfügung. Soll eine andere Person den Haushalt in dieser Zeit weiterführen, beteiligt sich die Vaillant BKK an den entstehenden Kosten.
 
Sprechen Sie uns an. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten einer Haushaltshilfe.
 
 
 

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wenden Sie sich bitte bei Problemen an uns.


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