Ihre Vaillant BKK-Pflegekasse bietet Ihnen viele unterschiedliche Leistungen. Ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und nach den ärztlichen Empfehlungen wählen Sie unter den folgenden Angeboten aus:
Pflegegeld
Eine Person Ihres Vertrauens übernimmt die Pflege für Sie zu Hause. Dafür erhält sie/er Pflegegeld von der Vaillant BKK-Pflegekasse. Die Höhe richtet sich nach Ihrer Pflegestufe. Ab dem 01.01.2012 beträgt das monatliche Pflegegeld bei der
| Pflegestufe I | 235 € |
| Pflegestufe II | 440 € |
| Pflegestufe III | 700 € |
Pflegesachleistung
Ein professioneller Pflegedienst übernimmt im Rahmen Ihrer festgelegten Pflegestufe Ihre Pflege zu Hause. Der Pflegedienst sendet Ihrer Vaillant BKK-Pflegekasse die Rechnung direkt zu. Ab dem 01.01.2012 gelten folgende monatliche Beträge:
| Pflegestufe I | 450 € |
| Pflegestufe II | 1.100 € |
| Pflegestufe III | 1.550 € |
Kombination von Pflegesachleistungen & Pflegegeld
Übernehmen sowohl ein professioneller Pflegedienst, als auch eine Person Ihres Vertrauens Ihre Pflege, so wird die Rechnung des Pflegedienstes übernommen. Der restliche Betrag wird als anteiliges Pflegegeld an Ihre private Pflegeperson überwiesen.
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Verhinderungspflege
Auch die Person Ihres Vertrauens braucht mal Urlaub oder ist einmal krank. Wenn in dieser Zeit eine professionelle Pflegekraft die Pflege übernimmt, erhält diese von Ihrer Vaillant BKK-Pflegekasse ab dem 01.01.2012 einen Betrag von bis zu 1.550 €.
Ist diese Person mit Ihnen verwandt oder verschwägert, erhält sie Pflegegeld (Höhe richtet sich nach Ihrer Pflegestufe). Die Verhinderungspflege wird für längstens vier Wochen je Kalenderjahr bezahlt. Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass Sie mindestens sechs Monate von Ihrer Pflegeperson gepflegt wurden.
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Kurzzeitpflege
Ebenfalls für vier Wochen je Kalenderjahr haben Sie die Möglichkeit in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung untergebracht zu werden. Dies kann notwendig sein, wenn Ihre Pflegeperson aufgrund plötzlich auftretender Krankheit an der Pflege verhindert ist. Hier steht Ihnen ab dem 01.01.2012 ein Betrag von 1.550 € zur Verfügung.
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Tages- und Nachtpflege
Kann die Pflege bei Ihnen zu Hause nicht ausreichend sichergestellt werden oder ist eine Ergänzung der häuslichen Pflege erforderlich, haben Sie Anspruch auf eine teilstationäre Pflege. Diese wird in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege durchgeführt. Folgende Beträge stehen Ihnen ab dem 01.01.2012 monatlich für die Tages- und Nachtpflege zur Verfügung:
| Pflegestufe I | 450 € |
| Pflegestufe II | 1.100 € |
| Pflegestufe III | 1.550 € |
Vollstationäre Pflege
Manchmal ist eine gute Versorgung in Ihren eigenen vier Wänden nicht möglich. In diesem Fall ist eine vollstationäre Pflege die richtige Lösung. Ihre Vaillant BKK-Pflegekasse beteiligt sich an den Heimkosten ab dem 01.01.2012 mit folgenden monatlichen Beträgen:
| Pflegestufe I | 1.023 € |
| Pflegestufe II | 1.279 € |
| Pflegestufe III | 1.550 € |
In besonders schwerwiegenden Pflegefällen (vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung als „Härtefälle“ beschrieben) ist eine Kostenübernahme in Höhe von bis zu 1.918 € möglich.
Download: Antrag vollstationäre Pflegeleistungen
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Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson
Manchmal tritt die Person Ihres Vertrauens, die Ihre Pflege übernommen hat, beruflich etwas zurück oder gibt ihren Job vollständig auf. Dieses Engagement belohnt Ihre Vaillant BKK-Pflegekasse. Es werden Beiträge an den Rentenversicherungsträger für die Pflegeperson überwiesen, so dass sich diese berufliche „Auszeit“, die sich Ihre private Pflegeperson genommen hat, nicht so negativ auf eine spätere Rentenzahlung auswirkt.
Bitte sprechen Sie uns an.
Download weitere Anträge:
Antrag auf Höherstufung Pflege
Antrag auf Wohnumfeldverbesserung
Antrag erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf
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